Als durch eine strafbare Handlung Geschädigte oder Geschädigter haben Sie in Deutschland eine Reihe von Rechten. Unabhängig davon, ob Sie Opfer oder Zeuge sind. Dies gilt sowohl bei materiellen Straftaten wie Raub oder Einbruch als auch bei körperlichen Schädigungen durch Gewalt oder Einwirkungen auf die Psyche, die sich in Form von Ängsten, Depressionen oder Schuldgefühlen bei Ihnen äußern.
Hierzu zählen zum Beispiel eine kostenfreie anwaltliche Unterstützung und der Anspruch auf Ausgleich. Die Beratungsstelle in Ihrer
Nähe informiert Sie über Ihre rechtliche Position und Möglichkeiten, die im Opferschutzgesetz oder Zeugenschutzgesetz festgelegt sind.
Ihr Leid wird so nicht ungeschehen gemacht. Aber Sie erhalten eine Chance, mit Unterstützung der Opferhilfen Ihre rechtlichen Ansprüche durchzusetzen und Ihre Zukunft positiv zu gestalten.
Informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.